Geschäftsbedigungen Kursteilnahme SGB III
Werte Kunden, in diesem Dokument wird das generische Maskulinum verwendet, um die Lesbarkeit zu fördern. Diese Form dient der sprachlichen Vereinfachung und bezieht sich gleichermaßen auf Personen aller Geschlechter. Es ist wichtig zu betonen, dass diese sprachliche Entscheidung keinerlei Abwertung oder Diskriminierung beabsichtigt. Unser Unternehmen steht für Vielfalt, Gleichberechtigung und Respekt gegenüber jeglichen individuellen Merkmalen, unabhängig von Abstammung, Religion, Ansichten oder anderen persönlichen Überzeugungen. Wir schätzen die Einzigartigkeit eines jeden Mitarbeiters und streben nach einer inklusiven Arbeitsumgebung, in der sich alle gleichermaßen respektiert und wertgeschätzt fühlen können.
1. Anwendungsbereich
Diese „Geschäftsbedingungen Kursteilnahme SGB III“ sind Vertragsbestandteil für alle Schulungsmaßnahmen, die Herzblut Training & Coaching nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geförderte Weiterbildungen § 45 und § 81 anbietet und durchführt.
2. Leistungsumfang
Der Umfang unseres Leistungsangebotes ergibt sich aus dem Maßnahmenangebot, sowie den weiteren Leistungsbeschreibungen von Herzblut Training & Coaching.
3. Anmeldungen und Vertragsabschluss
(1) Die Anmeldung für Schulungsmaßnahmen erfolgt entweder online über das Internet (www.herzblut.bz), via unserer Zentrale in Untermeitingen (Landkreis Augsburg) oder schriftlich durch die Rücksendung des unterschriebenen Angebotes per Fax, E‐Mail oder Briefpost.
(2) Sie erhalten von uns innerhalb von zwei Arbeitstagen eine Auftragsbestätigung, womit der jeweilige Schulungs‐ oder Beratungsvertrag zustande kommt.
(3) Teilnehmerplätze zu unseren Weiterbildungskursen werden von uns chronologisch in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die maximal mögliche Anzahl der Teilnehmer an unseren Kursen ist begrenzt. Die personenbezogenen Daten werden für die Zwecke der Anmeldung gemäß Ihrer Einwilligung elektronisch gespeichert und verarbeitet.
(4) Der Schulungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Anmeldung von beiden Vertragspartnern unterzeichnet wurde.
4. Rücktrittsrecht Herzblut Training & Coaching
Herzblut Training & Coaching behält sich vor, vom Schulungsvertrag zurückzutreten, wenn:
- die Mindestteilnehmeranzahl für die Lehrgangsmaßnahme nicht erreicht wurde,
- der Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung) die Förderung der Maßnahme ablehnt,
- höhere Gewalt dies erfordert.
Lehrgangsgebühren für Veranstaltungen, die nicht stattgefunden haben und bereits bezahlt wurden, werden an den Kostenträger zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche des/der Teilnehmers/‐in sind ausgeschlossen.
5. Rücktrittsrecht des Teilnehmers/‐in
(1) Der/Die Teilnehmer/‐in hat das Recht, kostenlos und ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss (Datum der Teilnahmebestätigung), aber spätestens am letzten Werktag vor Beginn der Maßnahme zurückzutreten.
(2) Weiterhin kann der/die Teilnehmer/‐in kostenlos zurücktreten, wenn die beantragte Förderung des/der Teilnehmers/‐in gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB II/III) durch den Kostenträger abgelehnt wurde.
(3) Im Falle der Teilnahme an einer Vor‐Ort Präsenzschulung kann der/die Teilnehmer/‐in kostenlos zurücktreten, wenn ein Wohnortwechsel stattfindet und die Teilnahme an der Maßnahme aufgrund der Entfernung zum Schulungsort nicht mehr zumutbar ist.
(4) Der Rücktritt muss schriftlich/ in Textform gegenüber Herzblut Training & Coaching erklärt werden.
6. Kündigung
Nachfolgende Gründe können für eine Kündigung der Maßnahme während der Laufzeit berechtigt sein. Eine Kündigung ist in jeden Fall kostenlos für den Teilnehmer.
(1) Die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeit, oder die Beendigung einer Kurzarbeitsphase berechtigen zur sofortigen Kündigung der Schulungsmaßnahme. Die bis dahin entstandenen Kosten werden anteilig abgerechnet.
(2) Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer der/dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(3) Im Falle der Teilnahme an einer Vor‐Ort Präsenzschulung kann der/die Teilnehmer/‐in den Schulungsvertrag kündigen, wenn ein Wohnortwechsel stattfindet und die Teilnahme an der Maßnahme aufgrund der Entfernung zum Schulungsort nicht mehr zumutbar ist.
(4) Im Falle einer Kündigung ist der Kostenträger durch den Teilnehmer umgehend zu informieren.
(5) Ein Grund zur Kündigung durch Herzblut Training & Coaching ist insbesondere dann gegeben, wenn:
(a) der Teilnehmer durch sein Verhalten andere Teilnehmer oder den Ablauf von Maßnahmen stört und dieses Verhalten trotz Belehrung fortsetzt oder
(b) der Teilnehmer gegen die Nutzungsbedingungen der Herzblut Training & Coaching Plattform sowie ggf. von durch Herzblut Training & Coaching zur Verfügung gestellter Hard‐ und Software einschließlich dadurch ermöglichter Internet‐ und ggf. Intranetnutzung verstößt oder
(c) der Teilnehmer gegen die Hausordnung oder sonstige allgemein für sämtliche Teilnehmer geltende Regelungen oder Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen verstößt und dieses Verhalten trotz Belehrung fortsetzt.
(6) Eine Kündigung muss schriftlich/ in Textform gegenüber Herzblut Training & Coaching erklärt werden.
7. Freistellung
Eine begründete Freistellung vom Unterricht wegen z.B. Bewerbungsgesprächen oder Terminen beim Kostenträger (z.B. Agentur für Arbeit, Jobcenter, DRV) ist mit vorheriger Ankündigung (2 Tage) jederzeit möglich.
8. Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühr wird gemäß dem Schulungsvertrag mit dem Kostenträger abgerechnet.
9. Datenerfassung und Datenschutz
Informationen zur Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unseres Vertrags‐ Teilnehmer‐ und Maßnahmenmanagements, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Informationen zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen der Teilnahme von Schulungen über die alfaview‐Schulungsplattform entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unseres beauftragten Dienstleisters, abrufbar unter: https://alfaview.com/legal/privacy#privacy-statement
10. Sicherheitsbestimmungen und Hausordnung bei Vor‐Ort Präsenzschulungen
(1) Der/Die Teilnehmer/‐in ist verpflichtet, die bei Herzblut Training & Coaching ausliegenden gültigen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsbestimmungen und die Hausordnung von Herzblut Training & Coaching einzuhalten.
(2) Während der Teilnahme an der Maßnahme ist der/die Teilnehmer/‐in durch die Berufsgenossenschaft des Bildungsträgers unfallversichert.
11. Urheberrechte bei Software, Unterrichtsmaterial und technischer Ausstattung
(1) Schulungsunterlagen, sonstige Dokumente und Software, in deren Besitz der/die Teilnehmer/‐in im Rahmen des Lehrgangs gelangt oder zu denen er/sie Zugang erhält, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, ein Nachdruck, eine Übersetzung oder die Anfertigung einer Kopie sowie eine Weitergabe an Dritte sind – auch in Teilen – nicht gestattet.
(2) Die Verwendung oder Einbringung von eigener Hardware, eigenen Datenträgern oder Softwareprogrammen auf von Herzblut Training & Coaching zur Verfügung gestellter technischer Ausstattung ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen macht
sich der/die Teilnehmer/‐in schadenersatzpflichtig.
(3) Aus urheberrechtlichen und aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen (Bilder von Dozenten/‐innen und Teilnehmenden werden mit übertragen) sind Aufzeichnungen des Unterrichts (Bild oder Ton) nicht gestattet. Das Anfertigen von Screenshots, die Abbildungen von Dozenten oder Teilnehmern enthalten, ist ausdrücklich nicht gestattet. Alle Rechte auf
Video, Ton und Bild liegen bei Herzblut Training & Coaching. Die Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben wird von Herzblut Training & Coaching stichprobenartig überprüft.
(4) Schriftliche, mündliche oder grafische Ausarbeitungen, welche die Teilnehmer im Rahmen der Schulung in Einzel- oder Gruppenarbeit zur Übung und Vertiefung anfertigen, wie z.B. Fachpräsentationen oder Übungsarbeiten, erfüllen gem. §§ 2 – 6 des UrhG nicht die Voraussetzungen, um als persönliche geistige Schöpfung zu gelten, und unterliegen somit keinem urheberrechtlichen Schutz.
12. Pflichten des Bildungsträgers
Der Bildungsträger hat dafür zu sorgen, dass
(1) die Fortbildung in einer erwachsenengerechten Weise von geeigneten Dozenten/‐innen vermittelt wird. Die Grundlage bildet das Ausbildungskonzept, das von der Agentur für Arbeit genehmigt wurde,
(2) dem/der Teilnehmer/‐in ein Plan für die zeitliche und sachliche Gliederung der Maßnahme ausgehändigt wird,
(3) dem/der Teilnehmer/‐in die notwendigen Lehrmaterialien und Lernmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden.
13. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass
(1) er eine regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme sichergestellt.
(2) er Anweisungen des Personals Folge leistet.
(3) er mit zur Verfügung gestellten Lehrgangsmaterialien pfleglich umgeht.
(4) er Erkrankungen vom ersten Tag an mitzuteilen hat.
(5) ein Wohnortswechsel frühzeitig schriftlich an HERZBLUT Training & Coaching gemeldet wird.
14. Anzahl der Teilnehmer/-innen in den Lehrgängen
Herzblut Training & Coaching führt Lehrgänge durch, die im Rahmen der Zulassungsverordnung AZAV zertifiziert sind. Hier wird von einer Mindestgröße von 4 Teilnehmer/‐innen pro Dozent/‐in und einer Regelgröße von 15 Teilnehmern/‐innen pro Dozent/‐in (max. 25) ausgegangen.
15. Zertifikatsvergabe
Bitte beachten Sie, dass HERZBLUT Training & Coaching keinen Einfluss auf die Korrekturdauer bei externen Prüfungen hat. Die Regelwartezeit beträgt 4 Wochen ab Modulende.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg.